AGB
Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam, bevor Sie die Annahme des Auftrags bestätigen.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen
Herzdamen Dekoration & Floristik GmbH Geschäftsführer: Jennifer Dirksen-Elter Uhlandstr. 21 53757 Sankt Augustin info@herzdamen-dekoration.de
- in den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vermieter genannt –
und ihren Geschäftspartnern
- im Folgenden Mieter genannt –
gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsannahme gültigen Fassung.
1. Vertragsbedingungen
1.1. Vertragspartner können Verbraucher oder Unternehmer sein.
1.2. Inhalt und Umfang der Anmietung werden schriftlich, in Textform, bestimmt. Mit der Angebotsannahme in Textform erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters als verbindlich an.
1.3. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.
1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen unberührt.
2. Gegenstand der Vermietung
2.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot angegebenen Möbel sowie Dekorationsartikel.
2.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.
2.3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck, zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung und für die vereinbarte Mietdauer (siehe Punkt 3) zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung, bzw. Zweckentfremdung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.
3. Mietdauer
3.1. Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst mindestens einen Zeitraum von 2 Tagen. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Sonntage und Feiertage werden nicht mitberechnet.
3.2. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände (Punkt 2) an den Mieter und endet mit Rückgabe an den Vermieter. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform.
3.3. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.
4. Vertragsinhalt/ Mietpreise/ Mieteinheit
4.1. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
4.2. Bei Auslandsgeschäften behält sich der Vermieter das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen.
4.3. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände sind ausschließlich Bestandteil des „all-in“-Paketes. Die Kosten hierfür werden individuell berechnet.
5. Rücktritt vom Mietvertrag /Kündigungsrecht / Stornierung
5.1. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.
5.2. Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen.
5.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden, eine Nachlieferung scheidet aus. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
5.4. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
5.5. Im Falle einer Stornierung des Auftrags fallen die folgenden Stornierungskosten an:
Bei Stornierung• ab 6 Monaten vor der Veranstaltung 50% der Auftragssumme • ab 8 Wochen vor der Veranstaltung 75% der Auftragssumme • ab 4 Wochen vor der Veranstaltung 90% der Auftragssumme • weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung 100% der Auftragssumme
5.7. Wird ein Auftrag storniert, bei dem zuvor das Auftragsvolumen reduziert wurde, wird zur Ermittlung der Stornierungsgebühren grundsätzlich die ursprüngliche Auftragssumme vor der Reduzierung zugrunde gelegt.
5.8. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich. Der Vermieter hat das Recht, dem Mieter für die Umbuchung zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen und ggf. eine Preisanpassung vorzunehmen.
5.9. Bei Auftragsdurchführung ist der Mieter berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen um maximal 20 % zu reduzieren, sofern dies bis spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Übergabe/Auslieferung in Textform angezeigt wird.
6. Kaution6.1. Der Vermieter behält sich vor eine Sicherheitsgebühr (Kaution) zu erheben. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom Gesamtauftragswert und ist bei der Anmietung einzelner Artikel bei Abholung der Mietgegenstände in bar fällig. Bei den Angebotsoptionen „selfmade“- und dem„all-in“-Paket ist die Sicherheitsgebühr (Kaution) vorab zusammen mit dem Anzahlungsbetrag zu überweisen.
Sie wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Bei Inanspruchnahme des Selfmade-Angebots oder dem „all-in“-Paket ist der Vermieter berechtigt Vorkasse zu verlangen, sowie Abschlagsrechnungen zu stellen. Der gesamte Rechnungsbetrag sowie eine Sicherheitsgebühr (Kaution) muß bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mittels Überweisung an Herzdamen Dekoration und Floristik GmbH beglichen werden.
Bei der Buchung einzelner Mietgegenstände erfolgt die Zahlung des Rechnungsbetrags sowie der Sicherheitsgebühr (Kaution) durch den Mieter bei Abholung vor Ort und in bar.
7.2. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).
7.3. Der Vermieter behält sich das Recht vor in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen, oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes, in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Sicherheitsgebühr (Kaution) vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
7.4. Der Vermieter ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.
8. Lieferung / Aufbau- und Abbaukosten / Abholung durch den Kunden / Rückgabe durch den Kunden8.1. Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person kann die Mietgegenstände am Geschäftsstandort von Herzdamen Dekoration und Floristik GmbH abholen und zum Veranstaltungsort transportieren. Die Mietobjekte sind ordnungsgemäß verpackt und stehen zur Abholung bereit.
8.2. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Art und Weise des Transports zum Transportieren der Mietobjekte geeignet ist, um Schäden an den Mietobjekten zu vermeiden. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben. Weiter sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen. Diese sind im Zweifel vorab beim Vermieter anzufragen.
8.3. Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.
8.4. Für die Abholung und Rückgabe werden Termine vereinbart zu unseren Öffnungszeiten.
8.5. Die Anlieferung und Abholung, sowie Auf- und Abbau durch Herzdamen Dekoration und Floristik GmbH sind ausschließlich Bestandteil des „all-in“-Paketes. Es gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.
8.6. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt.
8.7. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.
8.8. Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten Mietpreises begrenzt.
8.9. Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
8.10. Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
9. Sorgfaltspflicht und Reklamationen9.1. Der Mieter haftet für alle Schäden ab Übergabe am Geschäfts-Standort des Vermieters bis Rückgabe der Mietgegenstände am Geschäfts-Standort des Vermieters.
9.2. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
9.3. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.
9.4. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
9.5. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter für die ordnungsgemäße Lagerung der Mietgegenstände Sorge zu tragen. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.
9.6. Die Mietgegenstände dürfen nach dem Ende der Veranstaltung nicht unbeaufsichtigt im Freien abgestellt werden.
9.7. Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.
9.8. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und zum Teil Vintage Artikel und somit nicht neuwertig sind. Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
10. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten10.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
10.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Mieter zu tragen.
10.3. Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.
10.4. Die Reinigung der Mietgegenstände erfolgt durch Herzdamen Dekoration und Floristik GmbH.
10.5. Textilien müssen nach deren Benutzung dem Vermieter in trockenem Zustand zurückgegeben werden.
10.6. Weist ein Mietobjekt eine besondere Verunreinigung wie z.B. Brandlöcher, Flecken von Kerzenwachs oder Weinflecken auf, die durch eine normale Reinigung nicht entfernt werden können, wird der Vermieter einen Wertersatz fordern.
10.7. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit Personalkosten i.H.v. 25,00 € pro 30 Minuten für die Wiederherstellung, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis) berechnet.
11. Haftung des Mieters
11.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
11.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.
11.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.
11.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten (Punkt 10.6.)
11.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten (Punkt 10.6., 10.7.)
11.5. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
12. Haftung des Vermieters12.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
12.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.
12.3. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er nur wegen der schuldhaften Verletzung seiner wesentlichen Vertragspflichten aus dem Vertrag. Der Schadenersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
13. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen13.1. Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch schriftliche Bestätigung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
13.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an:
Herzdamen Dekoration und Floristik GmbH Jennifer Dirksen-Elter Uhlandstr.21 53757 Sankt Augustin
13.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.
13.4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
14. Schlussbestimmung14.1. Erfüllungsort ist Sankt Augustin
14.2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist SanktAugustin.
14.3. Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.
KONTAKT EHerzdamen-Dekoration GmbH
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